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Sperrmüll – wichtige Hinweise für unsere Mieter

Bitte beachten Sie:

Auch in Wohnanlagen, in denen früher eine Straßensammlung durchgeführt wurde, muss Sperrmüll zukünftig individuell zur Abholung angemeldet werden. Für die Entsorgung stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:

1. Abholung nach vorheriger Anmeldung

Sperrmüll kann beim zuständigen Entsorgungsunternehmen zur Abholung angemeldet werden. Die Abholung erfolgt einmal jährlich kostenfrei bis zu einer Menge von 5 m³ pro Haushalt.

Sperrmüllabholung Online-Anmeldung

Nach der Anmeldung wird Ihnen der Abholtermin bestätigt.

Wichtig:

Bitte stellen Sie den Sperrmüll erst unmittelbar vor dem Abholtermin bereit – frühestens ab 18:00 Uhr am Vortag und spätestens bis 6:00 Uhr am Abholtag.

Der Sperrmüll ist vor dem jeweiligen Hausaufgang bzw. an den vorgesehenen Müllsammelstellen bereitzustellen. Dabei ist auf eine geordnete und sichere Bereitstellung zu achten. Wege, Zugänge und Zufahrten dürfen nicht behindert werden.

Bei Fragen zum jeweiligen genauen Ablageort in Ihrem Wohnobjekt melden Sie sich gerne bei uns.

2. Selbstanlieferung

Alternativ können Sie Ihren Sperrmüll nach vorheriger Anmeldung selbst zu einem Recycling- oder Wertstoffhof des Landkreises bringen. Hier sind bis zu 2 m³ einmal jährlich gebührenfrei möglich.

Hierzu beantragen Sie über folgenden Link vorab eine Sperrmüllkarte für die Abgabe in einem Recycling- / Wertstoffhof.

Sperrmüllkarte beantragen

Was ist bei der Bereitstellung zu beachten?

  • Sperrmüll bitte geordnet und gut zugänglich bereitstellen
  • Einzelne Gegenstände dürfen maximal 2 m lang und 70 kg schwer sein
  • Größere Gegenstände sind entsprechend zu zerlegen
  • Die Verladung muss durch zwei Personen gefahrlos möglich sein
  • Sperrmüll möglichst getrennt nach Holz, Schrott und sonstigem Sperrmüll bereitstellen

Nicht zum Sperrmüll gehören beispielsweise Elektrogeräte, Reifen, Fahrzeugteile, Schadstoffe, Bau- und Renovierungsabfälle sowie Restabfall in Säcken oder Kartons.

Wichtig für unsere Wohnanlagen

Bitte stellen Sie keinen Sperrmüll ohne vorherige Anmeldung auf den Grundstücken oder an den Müllstandplätzen ab.

Nicht angemeldeter, falsch bereitgestellter oder nicht zulässiger Abfall wird vom Entsorger gegebenenfalls nicht mitgenommen.

Sollte Sperrmüll nicht abgeholt werden, kann die WBG Werneuchen mbH die erforderliche Entsorgung veranlassen. Die hierfür entstehenden Kosten können gegebenenfalls dem Verantwortlichen in Rechnung gestellt werden.

Bitte helfen Sie mit, unsere Wohnanlagen sauber und frei von unerlaubten Ablagerungen zu halten.